Rechtsprechung
   BFH, 13.09.1988 - V R 65/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19385
BFH, 13.09.1988 - V R 65/83 (https://dejure.org/1988,19385)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1988 - V R 65/83 (https://dejure.org/1988,19385)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1988 - V R 65/83 (https://dejure.org/1988,19385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,19385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der vorsteuerabzugsschädlichen Verwendung von Leistungesbezügen anhand der vom Unternehmer tatsächlich ausgeführten Umsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 65/83
    Dazu führte das FG aber aus, aus dem (rechtlich unbedenklich herangezogenen, vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; zuletzt Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE, BStBl II 1988, 841) Urteil des Strafgerichts ergäben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die Beteiligungsverträge nicht geschlossen worden seien, um mit den eingespielten Geldern der Automaten Umsätze zu erzielen (nach den Angaben der Klägerin . . . DM), sondern um auf betrügerische Weise die Einlagen der Aufsteller zu erhalten; die Klägerin könne den Vorsteuerabzug nicht für solche Lieferungen oder Leistungen in Anspruch nehmen, die der Durchführung des Kreditbetrugs dienten, denn Kreditbetrug sei kein Umsatz.
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 65/83
    Dazu führte das FG aber aus, aus dem (rechtlich unbedenklich herangezogenen, vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311; zuletzt Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE, BStBl II 1988, 841) Urteil des Strafgerichts ergäben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die Beteiligungsverträge nicht geschlossen worden seien, um mit den eingespielten Geldern der Automaten Umsätze zu erzielen (nach den Angaben der Klägerin . . . DM), sondern um auf betrügerische Weise die Einlagen der Aufsteller zu erhalten; die Klägerin könne den Vorsteuerabzug nicht für solche Lieferungen oder Leistungen in Anspruch nehmen, die der Durchführung des Kreditbetrugs dienten, denn Kreditbetrug sei kein Umsatz.
  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 65/83
    Ob der Steuerbescheid auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht, ist anhand der materiellen Rechtsauffassung des FA zu beurteilten, die es der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 100 FGO Tz. 16 m. Nachw.).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 18/80

    Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des

    Auszug aus BFH, 13.09.1988 - V R 65/83
    Aus welchen Motiven oder aus welchem Anlaß Leistungen bezogen worden sind, ist hingegen unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht